25. Mai 2013
  
  • Promoting nonviolence and protecting human rights defenders since 1981
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Wie arbeiten wir?

pbi vertritt die Überzeugung, dass eine nachhaltige Konfliktlösung nicht von außen herbeigeführt werden kann, sondern von lokalen AkteurInnen gestaltet werden muss. Außerdem sind wir der Meinung, dass die Durchsetzung der international anerkannten Menschenrechte unverzichtbarer Bestandteil jeder Konflikttransformation ist.


Die Arbeit von pbi gründet sich deshalb auf folgende Prinzipien:

Gewaltfreiheit
Ein stabiler Frieden kann nur auf gewaltfreiem Weg, durch Dialog und gegenseitige Verständigung entstehen. Die pbi-Freiwilligen sind unbewaffnet und begleiten nur Akteure, die sich gewaltfrei für eine gerechte Konfliktlösung einsetzen.

Unabhängigkeit
pbi ist keiner religiösen oder philosophischen Weltanschauung verpflichtet und offen für alle, die die Ziele und Prinzipien der Organisation vertreten. Finanzmittel für Projekte werden von den verschiedenen Ländergruppen, ihren Mitgliedern und Förderern aufgebracht sowie von kirchlichen und öffentlichen Stellen bezuschusst. So wird eine Abhängigkeit von einzelnen Gebern vermieden.

Nichtparteinahme
pbi ist nichtparteiisch und stellt sich nicht auf die Seite einer Konfliktpartei. Vielmehr agiert pbi als „dritte Partei“ und versucht, durch Aufklärung und Vermittlung eine Diskussionsgrundlage zwischen den Konfliktparteien zu schaffen. Wir ergreifen nur Partei für die Menschenrechte.

Nichteinmischung
pbi mischt sich nicht in fremde Angelegenheiten ein und nimmt auch keinen Einfluss auf Entscheidungsprozesse der von ihr begleiteten Organisationen und Personen. Durch die Präsenz der pbi-Freiwilligen soll nur der Handlungsspielraum der lokalen AkteurInnen hergestellt bzw. erhalten werden.

Anfrageprinzip
Wir werden ausschließlich auf konkrete Anfragen von lokalen Friedenskräften hin tätig, die in ihrem Handlungsspielraum bedroht sind und offiziell um internationale Präsenz anfragen. Bevor ein Projekt begonnen wird, wird überprüft, ob das Projekt mit den pbi-Prinzipien vereinbar ist, ob sich die anfragende Organisation oder Person offen und legal für die Menschenrechte einsetzt und inwiefern die Begleitarbeit in diesem Konflikt eine wirksame Maßnahme darstellt.

Konsensprinzip
Um allen Beteiligten den gleichen Gestaltungsspielraum zu gewähren und ihnen Gehör zu verschaffen, werden bei pbi alle Beschlüsse im Konsens gefällt. Dies setzt die Gleichwertigkeit aller Mitglieder und flache Hierarchien in der Organisation voraus.

Spende für Menschenrechte

Raum für Frieden schaffen: Unterstützen Sie den gewaltfreien Einsatz für Menschenrechte unserer FriedensarbeiterInnen!
Vielen Dank für Ihre Spende!

Bleiben Sie in Kontakt

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Was sie sagen

"Die Arbeit von pbi zeigt, dass die Begleitung von Leuten, die unter einem autoritären Regime, Intoleranz und staatlicher Gewalt leiden, unschätzbar und absolut nötig ist.".
Rigoberta Menchú Tum, Friedensnobelpreisträgerin
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