4. Februar 2012
  
  • Promoting nonviolence and protecting human rights defenders since 1981
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Zweijähriger Freiwilligendienst - ZFD

Zusätzliche Voraussetzungen für ZFD-BewerberInnen:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Bereitschaft, den Lebensmittelpunkt für mindestens zwei Jahre in das Projektland zu verlagern und dort mit dem Team zu arbeiten und zu wohnen (bei gegenseitigem Einvernehmen kann der Freiwilligendienst auch verlängert werden)
  • Bewerbung an pbi Deutschland und den Evangelischen Entwicklungsdienst (EED)
  • Erfolgreiche Teilnahme am pbi-internen Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess
  • Erfolgreiche Teilnahme am Qualifizierungs- und Auswahlverfahren des ZFD über den EED nach den Kriterien des Entwicklungshelfergesetzes (Auswahlgespräch, Teilnahme am EED Orientierungsseminar und tropenmedizinische Untersuchung)
  • Dreimonatige zusätzliche Vorbereitungszeit mit obligatorischen und optionalen Vorbereitungs- und Fortbildungskursen.
  • Erfolgreiche Einarbeitung im Projekt durch erfahrene Teammitglieder (ca. zwei Monate)

Finanzielle Anforderungen:

  • Teilnahmegebühr (ca. € 40) und Fahrtkosten für das Informationsseminar
  • Fahrtkosten zum internationalen Projekttraining in Europa, USA oder Asien sowie Verpflegungs- bzw. Kostenbeitrag an dem Projekttraining (ca. US $ 50-100)
  • Falls keine Kenntnisse vorliegen, Kosten für die Sprachschule in Nepali sowie Kosten für die Unterkunft und täglichen Ausgaben. Der Sprachkurs muss vor dem Projektaufenthalt absolviert werden. (Nepali ca. € 200)

Leistungen von ZFD und pbi:

  • Vollständige Finanzierung des Projektaufenthaltes (Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft, technische Infrastruktur, Supervision)
  • Monatliches Unterhaltsgeld (ZFD-Freiwillige erhalten ein höheres Unterhaltsgeld als die anderen pbi-Freiwilligen. Deshalb werden sie gebeten, auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung einen erheblichen Teil ihres Unterhaltsgeldes an den sogenannten „Rückkehrerfonds“ von pbi zu spenden, von dem pbi-Freiwillige und RückkehrerInnen unterstützt werden.)
  • Wiedereingliederungsbeihilfe nach der Rückkehr durch EED
  • Vollständige Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung)
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • pbi-Sicherheits- und Unterstützungsnetz
  • Betreuung der Freiwilligen durch pbi Deutschland
  • pbi-PatIn aus Deutschland
  • Finanzielle Absicherung nach der Rückkehr auf Grundlage des Entwicklungshelfergesetzes (EhfG)
  • Zugang zu mehreren Stipendienprogrammen durch den ZFD

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pbi schützt bedrohte MenschenrechtsaktivistInnen und schafft Raum für Frieden: pbi rettet Leben.
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Was sie sagen

"Wir ...waren überall dabei, beim Schafe hüten, Holz hacken, Essen kochen... um die Dineh mit unserer Anwesenheit zu schützen."
Harald Müller, Internationaler Beobachter am Big Mountain bei Protesten gegen eine Zwangsräumung der Dineh

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