4. Februar 2012
  
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Menschenrechtssituation im Land

Anfang der sechziger Jahre verfiel Guatemala in einen 36 Jahre andauernden Bürgerkrieg, der u. a. durch die sozialen Ungleichheiten zwischen den Eliten und der indigenen Bevölkerung des Landes hervorgerufen wurde. 1996 wurde ein Friedensabkommen unterzeichnet, das in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte jedoch keine Verbesserung brachte. Staatliche Institutionen, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaat und Demokratie, sind bis heute geschwächt.


Das Land ist geprägt von tiefen sozio-ökonomischen Ungleichheiten, vor allem im Hinblick auf Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit. Die indigene Bevölkerung, die 60% der Gesamtbevölkerung ausmacht, leidet unter sozialer und politischer Diskriminierung. Die Kriminalität und Armut im Land ist sehr hoch. Eine gerechte Landverteilung ist nach wie vor ein großes Problem. Zudem werden in den ländlichen Gebieten vermehrt Megaprojekte (z. B. Bergbau und Wasserkraftwerke) gestartet, die die Menschen vertreiben und das ökologische Gleichgewicht stören. Viele Gemeinden und MenschenrechtsaktivistInnen wehren sich gegen dieses Vorgehen. Da sie mächtigen ökonomischen Interessensgemeinschaften gegenüberstehen, sind sie besonders gefährdet. Durch Drohungen, Einschüchterungsversuche und Angriffe auf diese sozialen Bewegungen, Umwelt- und Bauernorganisationen, Gewerkschaften und indigenen Bevölkerungsgruppen wird versucht, sie zum Schweigen zu bringen. Morde, Entführungen, „Verschwindenlassen“ und Vertreibungen gehören ebenfalls zur Repressionspolitik. Die Straflosigkeit für diese Verbrechen ist sehr hoch, die GewaltakteurInnen werden kaum verhaftet, angeklagt oder bestraft.

2008 wurde von den Vereinten Nationen und Guatemala eine internationale Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) geschaffen. Ziel eben dieser soll es sein, Straflosigkeit in Guatemala zu bekämpfen und kriminelle Organisationen, die Gewalt anwenden, zu untersuchen und zu demobilisieren.

 

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"In Anbetracht der fast vollständigen Schutzlosigkeit der Indígena\-Bevölkerung ... sehen wir die Verteidigung der Menschenrechte ... als unsere prinzipielle und legitime Aufgabe an."
Abel Barrera

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